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Im aktuellen Videoblog stehen die Malerarbeiten nach einer Trocknungsmaßnahme im Vordergrund. Ob Malerarbeiten zu einer Trocknung dazugehören, lässt sich nicht pauschal sagen. Sie als Betroffener haben jedoch ein Anrecht darauf, dass Ihr Wohnraum wieder so hergerichtet wird, wie er vor dem Wasserschaden ausgesehen hat. Die GTG Gebäudetrocknung hilft Ihnen bei der Wiederherstellung der Wohnräume.

Renovierungsarbeiten auf die Gebäudetrocknung abstimmen

Da bei einem Wasserschaden meist einzelne Wände betroffen sind, übernimmt die GTG Gebäudetrocknung die Renovierung der kompletten Wand von Ecke zu Ecke. Die Wiederherstellung der Räume wird selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen als Kunde vorgenommen. Dies bedeutet, dass im Vorfeld klare Absprachen getroffen werden. Sie können beispielsweise Ihre Wünsche äußern, wenn es um die Wahl der Wandfarbe geht. Wie viel Zeit die Wiederherstellungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wird, ist schwer abzuschätzen. Es ist wichtig, Renovierungsarbeiten auf die Trocknungsarbeiten abzustimmen. Damit eine Wand gespachtelt, geschliffen, grundiert und gestrichen werden kann, muss die betroffene Wand zwingend komplett trocken sein. Aus diesem Grund ist eine Abstimmung der Bereiche Trocknung und Renovierung wesentlich.

GTG Gebäudetrocknung bietet Vollservice

Beauftragen Sie die GTG Gebäudetrocknung mit den Wiederherstellungsarbeiten in Ihrer Wohnung, so erhalten Sie von uns einen Vollservice. Hiermit ist insbesondere gemeint, dass wir alle Bereiche abdecken und schützen, die durch die Malerarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Die GTG versucht immer, dass Sie den Besuch unserer Maler nicht als Last empfinden. Eine Trocknungsmaßname mit Schäden an den Wänden ist eine unerwünschte Situation, doch steht Ihre Zufriedenheit am Ende für uns im Vordergrund. Für die GTG Gebäudetrocknung sind Sie als Kunde im Fokus und es ist unser Anspruch, Sie trotz der ungewohnten Umstände bestmöglich zu versorgen. Wir freuen uns deshalb über jedes positive Feedback im Anschluss an die Wiederherstellungsarbeiten. Ein zufriedener Kunde gibt uns die Bestätigung für eine gelungene Arbeit.

Transkript:

Björn Bollermann:

„Hallo, mein Name ist Björn Bollermann und ich bin hier zuständig für die Instandsetzung des ursprünglichen Zustands, gerade im Zusammenhang mit den Malerarbeiten.
Ob Malerarbeiten pauschal nötig sind nach einer technischen Trocknung, kann man nicht immer sagen. Der Kunde hat bei der Instandsetzung immer den Anspruch des wiederherstellungs-ursprünglichen Zustands. Das heißt wenn eine Wandfläche beschädigt ist, würden wir die auch von Ecke zu Ecke wieder instand setzen. Wir setzen uns natürlich mit dem Kunden zusammen, wie er sich die Wiederherstellungsmaßnahmen vorstellt. Gerade um auch auf Kundenwünsche eingehen zu können, wenn der Kunde seinen Lieblingsfarbton wünscht.
Wie lange dann die Maßnahme der Wiederherstellung läuft, kann man pauschal nicht sagen. Wir haben gerade bei den Instandsetzungsarbeiten das Problem, dass wir die Trocknungsabläufe koordinieren müssen. Das heißt, wenn ich eine Wand spachtel, muss diese Wand erstmal trocknen, bevor ich diese schleifen kann. Dann wird die grundiert und je nachdem, was dann angebracht wird und ob das dann wiederum überstrichen wird, muss das alles trocknen.
Wir bieten den Kunden unseren Voll-Service an. Das heißt, das Erste was wir machen, wenn wir auf der Baustelle sind: Wir decken alles ab, damit wir unsere eigentliche Arbeit ausführen können. Erstmal sind die Kunden natürlich nicht erfreut, dass sie uns sehen, weil die ganze Maßnahme nicht geplant war. Keiner wünscht sich einen Wasserschaden. Wir versuchen dann die Kunden aber erstmal abzuholen, zu beruhigen und die Arbeiten strukturiert auszuführen.
Was mich natürlich persönlich freut, ist, wenn sich die Kunden für den ganzen Ablauf bedanken und nach Wochen endlich ein Lächeln zurückgeben und zufrieden sind. Mich persönlich freut es dann immer, wenn die Kunden anrufen oder E-Mails schreiben. Das motiviert mich persönlich und gerade mein Team.“