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Wasserschaden in den eigenen vier Wänden: Wie reagieren Sie richtig?

Ein Wasserschaden kann in kürzester Zeit Wände, Decken, Böden und Möbel ruinieren. Wird er nicht zeitnah und fachgerecht beseitigt, kann zusätzlich Schimmel entstehen – und das bereits nach einer Woche. Deshalb ist bei einem Wasserschaden vor allem schnelles Handeln und eine gute Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien gefragt. Doch oft klappt leider beides nicht.

 

Die Zeit drängt: die richtige Vorgehensweise bei einem Wasserschaden

Wer als Mieter, Vermieter oder Eigentümer einen Wasserschaden entdeckt, muss sofort reagieren – auch wenn er diesen nicht selbst verursacht hat. Wer unnötig Zeit verstreichen lässt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und muss unter Umständen die Kosten für die Schadensbeseitigung tragen. Aber Vorsicht: Wenn Sie als Mieter den Wasserschaden bemerken, sollten Sie zuerst den Vermieter/Eigentümer informieren und sein Einverständnis für die Beauftragung der Fachfirma einholen!

  1. Finden der Ursache: Ist der Schlauch der Waschmaschine geplatzt? Tropft das Wasser aus der oben liegenden Wohnung durch die Decke? Gibt es einen Rohrbruch oder eine Überschwemmung? Für einen Wasserschaden gibt es die verschiedensten Ursachen. Nicht immer sind diese für den Laien gleich offensichtlich, kann aber dank modernster Leckageortung von der Fachfirma  in der Regel schnell ausfindig gemacht werden.
  2. Stellen Sie das Wasser ab! Ist der Bewohner der betroffenen Wohnung nicht zu Hause, müssen Sie notfalls den Haupthahn im Haus schließen. Bei einem Rohrbruch können meist nur die Stadtwerke oder eine Fachfirma Abhilfe schaffen. Sollte der Vermieter/der Eigentümer nicht erreichbar sein, können Sie sich an die Notfallnummer der Stadtwerke wenden.
  3. Schalten Sie gegebenenfalls den Strom ab, um Kurzschlüsse zu verhindern.
  4. Bringen Sie Mobiliar und Wertgegenstände in Sicherheit.
  5. Dokumentieren Sie den Schaden. Für die Versicherung und um die Schuldfrage klären zu können, müssen Schäden möglichst direkt und umfangreich fotografiert und beschrieben werden.
  6. Kommunikation zwischen Mieter, Vermieter und Versicherung: Als Mieter müssen Sie zeitnah Ihren Vermieter kontaktieren. Als Vermieter oder Eigentümer sollten Sie klären, wer die Verantwortung trägt und welche Versicherung potenziell haftet. Denn davon hängt ab, wer die Fachfirma beauftragen kann. Handeln Sie vorausschauend und unterstützen Sie die Schadensregulierung.

Gute Kommunikation = schnelle Regulierung

Die Trocknungsmaßnahme in der Wohnung dauert je nach Art des Schadens etwa 14 bis 21 Tage. Hinzu kommen Renovierungsarbeiten und Wiederherstellungsmaßnahmen, die einen Zeitraum von etwa drei Wochen beanspruchen. Je besser die Parteien miteinander kommunizieren, desto schneller wird der Schaden behoben. Beauftragt eine der Parteien eigenhändig und ohne Rücksprache mit dem Entscheider eine Fachfirma, muss der Auftraggeber die Kosten im schlimmsten Fall selbst tragen.

Auch wenn Sie als Mieter den Wasserschaden nicht verursacht haben, können und sollten Sie die Regulierung unterstützen. Zu Ihren Aufgaben zählen zum Beispiel das Leerräumen der Wohnung oder das Einhalten von Terminen. Generell bewirkt Ihr Mitwirken einen reibungslosen Ablauf.

Als Vermieter oder Eigentümer sollten Sie den Mieter darüber aufklären, dass bei der Sanierung der Zustand vor dem Schaden wiederhergestellt wird – jedoch keine Aufwertung der Immobilie stattfindet. Der Mieter kann also nicht erwarten, neue Wunschbodenbeläge zu erhalten. Sie können ihm aber ein Mitspracherecht bei der Auswahl einräumen.

Fazit
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer, eine gute Kommunikation und schnelles Handeln sind im Schadensfall die Voraussetzung für einen reibungslosen Trocknungs- und Wiederherstellungsablauf.
Nur so kann der Wasserschaden schnell beseitigt werden und böse Überraschungen bleiben aus.

 

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